Links: Leistungsschutzrecht beschlossen
9 Links zur Verabschiedung des Leistungsschutzrechts im Deutschen Bundestag.
- Jens Ihlenfeld, "Bundestag: Umstrittenes Leistungsschutzrecht beschlossen", 01-Mar-2013, Golem.de
Zitat:
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP die Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Es räumt Presseverlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
- Martin Weigert, 'Leistungsschutzrecht: Onlinedienste und Startups reagieren auf "irrsinniges Gesetz"', 04-Mar-2013, netzwertig.com
Zitat:
Das Leistungsschutzrecht stellt viele Akteure der digitalen Welt vor Probleme. Besonders betroffen sind Onlinedienste und Startups -- auch solche, die sich nicht mit der Aggregation von Verlagsinhalten befassen. Zahlreiche Services sehen sich zur Limitierung ihres Angebots gezwungen.
- Frank Westphal, "Rivva und das Leistungsschutzrecht", 01-Mar-2013, Rivva Blog
Zitat:
... das war knapp. Bis zum Dienstag zur Fassung aus dem Rechtsausschuss hatte ich noch befürchtet, ein weiteres meiner sieben digitalen Leben stünde auf dem Spiel oder dass gar all die sechs Jahre Arbeit für die Katz gewesen sein könnten. Mit dem heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext jedoch werde ich wohl leben können resp. müssen.
- "Und jetzt? Das Leistungschutzrecht und seine Folgen", 03-Mar-2013, Freischreiber
Zitat:
Wir haben so ein Gesetz von Anfang an abgelehnt: Weil wir nicht glaubten und bis heute nicht glauben, dass sich dadurch das Problem der Finanzierung von Qualitätsjournalismus im Internet lösen lässt. Und weil wir befürchteten, dass so ein neues Recht für Verlage das strukturelle Ungleichgewicht zwischen freien Journalisten und Verlegern weiter vergrößern würde.
[via: Rivva]
- Robert Basic, "LSR und Blogger: Was sagen die Verlage dazu? Klare Kante?", 07-Mar-2013, basic
Reaktionen von Verlagen (FAZ, WAZ, Spiegel, ZEIT, Axel Springer, Focus) auf die Frage wie sie mit dem Leistungsschutzrecht umgehen werden.
[via: Rivva]
- Jens Ihlenfeld, "In eigener Sache: Golem.de und das Leistungsschutzrecht", 04-Mar-2013, Golem.de
Zitat:
Es ist für uns wichtig, verlinkt zu werden, und es ist aus unserer Sicht ein integraler Bestandteil des Internets. Wir haben nichts dagegen, wenn Überschrift und der erste Absatz eines Artikels verwendet werden, um automatisiert auf Golem.de zu verlinken. Entsprechend bieten wir unsere RSS-Feeds zur Integration in andere Webseiten nicht nur mit Headline und Link an, sondern integrieren auch eine kurze Zusammenfassung.
- "In eigener Sache: Der Heise Zeitschriften Verlag und das Leistungsschutzrecht", 04-Mar-2013, heise online
Zitat:
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
- Jan Christe, "Snippets sind willkommen! -- t3n.de und das Leistungsschutzrecht", 04-Mar-2013, t3n
Zitat:
Aggregatoren, Publisher, Blogger und Leser können, wie bisher schon, auch in Zukunft gerne Snippets und Zitate von t3n.de verwenden. Solange sich das Snippet auf die Überschrift und den ersten Absatz beschränkt oder das Zitat eine ähnliche Länge hat: immer gerne. Zitate sowie Verlinkungen und Verweise auf Beiträge anderer sind schließlich ein essenzieller Bestandteil des Internets. Auch die Kollegen von Heise und Golem sehen das Thema Snippets so, was wir sehr begrüßen.
- Alexander Plaum, "Ein paar Bemerkungen zum Leistungsschutzrecht", 05-Mar-2013, oreillyblog
Zitat:
Wir freuen uns sehr darüber, wenn unsere Pressetexte, Blogbeiträge und Produktinfos in Auszügen zitiert, verlinkt oder gefeatured werden, gerne auch bei Diensten wie paper.li oder Bloglines.
